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# DORA (Digital Operational Resilience Act)

Die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) stellt umfassende
Anforderungen an die digitale operative Resilienz von Finanzinstituten. Sie zielt
darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsystems gegenüber
IKT-bezogenen Störungen zu erhöhen. Dieser Abschnitt erläutert die zentralen
Aspekte von DORA, die für `ecrop` als Technologieunternehmen und IKT-Dienstleister sowie für deren regulierte Kunden relevant sind, und beschreibt, wie die Software von `ecrop` die Einhaltung der
DORA-Vorgaben unterstützt. Der Fokus liegt auf den Bereichen IKT-Risikomanagement, Incident Management, Testverfahren und Meldepflichten.
DORA tritt am 17. Januar 2025 in Kraft und wird erhebliche Auswirkungen auf die
Prozesse und Systeme von Finanzinstituten haben.

### DORA - Ein Überblick und Kontext:

DORA zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsystems
gegenüber IKT-bezogenen Störungen zu erhöhen. Die Verordnung adressiert die
zunehmende Abhängigkeit von IKT-Systemen und -Dienstleistern und die damit
verbundenen Risiken, wie z. B. Cyberangriffe, Systemausfälle oder Datenverlust.
DORA soll sicherstellen, dass Finanzinstitute über robuste IKT-Systeme und
-Prozesse verfügen, um diese Risiken zu minimieren und die Geschäftskontinuität im Falle einer Störung zu gewährleisten.

* **Ziel und Zweck von DORA:** DORA verfolgt das übergeordnete Ziel, die
  operative Resilienz im Finanzsektor zu stärken und die Stabilität des
  Finanzsystems im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Sie soll Finanzinstitute besser auf Cyberangriffe, Systemausfälle, Datenverlust und andere IKT-bezogene Störungen vorbereiten und die Auswirkungen solcher Vorfälle minimieren. Der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Gewährleistung der Finanzmarktintegrität und die Stärkung des Vertrauens in das Finanzsystem sind zentrale Anliegen von DORA. DORA soll dazu beitragen, dass Finanzinstitute über robuste IKT-Systeme, -Prozesse und -Kontrollen
  verfügen, um diese Risiken zu minimieren und die Geschäftskontinuität im
  Falle einer Störung zu gewährleisten.

* **Geltungsbereich:** DORA gilt für eine breite Palette von Finanzunternehmen,
  darunter Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und kritische IKT-Drittanbieter. `ecrop` ist als Technologieunternehmen und IKT-Dienstleister für lizenzierte Kryptowertpapierregisterführer und Verwahrer relevant für den Geltungsbereich von DORA. Auch die Kunden von `ecrop` (Emittenten sowie lizenzierte Registerführer und Verwahrer), die die White-Label-Plattform für Crowdinvesting nutzen, sind von DORA betroffen, da sie die Anforderungen an die operative Resilienz in ihren Verträgen mit `ecrop` berücksichtigen müssen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche IKT-Risikomanagement, Incident Management, Testverfahren und
  Meldepflichten.

* **Verhältnis zu bestehenden Regulierungen (BAIT, VAIT, KAIT, NIS2):**
  DORA löst die bestehenden sektorspezifischen IT-Sicherheitsrichtlinien `BAIT`
  (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT), `VAIT`
  (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) und `KAIT`
  (Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) ab und setzt einen
  einheitlichen, sektorspezifischen Rahmen für die IT-Sicherheit im
  Finanzsektor. Sie ergänzt die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555 des
  Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über
  Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der
  Union), die sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen richtet. DORA
  konsolidiert und erweitert die IKT-Risikoanforderungen und stellt höhere
  Anforderungen an die operative Resilienz von Finanzinstituten. Die
  Verordnung trägt damit den Besonderheiten des Finanzsektors Rechnung
  und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die IT-Sicherheit.

  [Link zur NIS2-Richtlinie](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022L2555)

* **Zeitplan und Umsetzung:** DORA wird am 17. Januar 2025 in Kraft treten.
  Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs – EBA, ESMA, EIOPA) haben
  technische Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS)
  erarbeitet, um die Anforderungen von DORA zu konkretisieren. Die
  nationalen Aufsichtsbehörden, wie die BaFin in Deutschland, sind für die
  Umsetzung und Überwachung von DORA in ihrem jeweiligen
  Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

### IKT-Risikomanagement nach DORA

DORA definiert einen umfassenden Rahmen für das IKT-Risikomanagement, der alle
relevanten Aspekte abdeckt und auf einem risikobasierten Ansatz beruht.
Finanzinstitute müssen die individuellen Risiken im Zusammenhang mit ihren
IKT-Systemen und -Prozessen identifizieren, bewerten und steuern.

* **IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk:** Finanzinstitute müssen ein robustes
  IKT-Risikomanagement-Rahmenwerk implementieren, das die folgenden
  Elemente umfasst und die Anforderungen von Artikel 5 DORA erfüllt:

  * **IKT-Risikomanagement-Strategie:** Definition der Ziele und der
    strategischen Ausrichtung des IKT-Risikomanagements.

  * **IKT-Governance:** Klare Verantwortlichkeiten und Berichtswege im
    Bereich IKT-Risikomanagement.

  * **IKT-Risiko-Identifizierung:** Systematische Identifizierung aller
    relevanten IKT-Risiken, einschließlich Cyberrisiken, operationeller
    Risiken und Compliance-Risiken.

  * **IKT-Risikobewertung:** Bewertung der identifizierten Risiken
    hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihres potenziellen
    Schadens und ihrer Auswirkungen auf die Geschäftskontinuität.

  * **IKT-Risikosteuerung:** Implementierung von Maßnahmen zur
    Risikominderung und -behandlung, einschließlich technischer und
    organisatorischer Maßnahmen.

  * **IKT-Risikoüberwachung:** Kontinuierliche Überwachung der
    Risikosituation, der Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen und
    der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

* **IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools:** DORA stellt hohe Anforderungen an
  die Sicherheit, Zuverlässigkeit, Resilienz und Kapazität von IKT-Systemen,
  -Protokollen und -Tools. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass ihre
  Systeme stets auf dem neuesten Stand der Technik sind und regelmäßig
  aktualisiert werden. Ein effektives Patch-Management ist unerlässlich, um
  Sicherheitslücken zu schließen und die Systeme vor Cyberangriffen zu
  schützen.

* **IKT-Drittparteienrisiko:** Die zunehmende Abhängigkeit von
  IKT-Drittanbietern birgt erhebliche Risiken für die operative Resilienz von
  Finanzinstituten. DORA definiert daher strenge Anforderungen an das
  Management von IKT-Drittparteienrisiken, insbesondere in Bezug auf die
  Auswahl, Vertragsgestaltung, Überwachung und das Ausstiegsmanagement.
  Finanzinstitute müssen die Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von
  IKT-Dienstleistungen sorgfältig bewerten und steuern, insbesondere wenn es
  sich um kritische oder wichtige Funktionen handelt. Die Auswahl von
  IKT-Drittanbietern muss auf Basis einer Due Diligence erfolgen, die die
  Sicherheitsstandards, die Compliance-Prozesse und die finanzielle Stabilität
  des Anbieters berücksichtigt. Die Vertragsgestaltung muss die Anforderungen
  von DORA erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten, die
  Service Levels und die Sicherheitsmaßnahmen. Die Überwachung der
  IKT-Drittanbieter muss kontinuierlich und risikobasiert erfolgen. Das
  Ausstiegsmanagement muss sicherstellen, dass die Abhängigkeit vom
  IKT-Drittanbieter im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit minimiert
  wird. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Risiken im Zusammenhang mit
  Cloud-Anbietern, da diese oft kritische Infrastrukturen und sensible Daten
  verarbeiten.

### Incident Management nach DORA

Ein effektives Incident Management ist entscheidend, um die Auswirkungen von
IKT-bezogenen Störungen zu minimieren und die Geschäftskontinuität zu
gewährleisten. DORA definiert einen strukturierten und dokumentierten Prozess zur
Behandlung von IKT-bezogenen Vorfällen.

* **Prozess zur Behandlung von IKT-bezogenen Vorfällen:** DORA fordert ein
  strukturiertes und dokumentiertes Verfahren zur Behandlung von
  IKT-bezogenen Vorfällen gemäß Artikel 33 DORA. Dieser Prozess muss die
  folgenden Schritte umfassen:

  * **Erkennung:** Frühzeitige Erkennung von IKT-bezogenen Vorfällen
    durch Monitoring-Systeme und -Prozesse.

  * **Erfassung und Protokollierung:** Umfassende Erfassung und
    Protokollierung aller relevanten Informationen zum Vorfall,
    einschließlich Art, Umfang, Zeitpunkt und betroffene Systeme.

  * **Kategorisierung und Klassifizierung:** Einstufung des Vorfalls nach
    Schweregrad, Art und Auswirkung auf die Geschäftskontinuität.

  * **Behandlung:** Implementierung von Maßnahmen zur Eindämmung
    und Behebung des Vorfalls, einschließlich technischer und
    organisatorischer Maßnahmen.

  * **Meldung:** Meldung des Vorfalls an die zuständigen Behörden (z.B.
    BaFin) und internen Stellen gemäß den gesetzlichen Meldepflichten.

  * **Kommunikation:** Information der betroffenen Stakeholder (z.B.
    Kunden, Mitarbeiter, Aufsichtsbehörden) über den Vorfall und die
    ergriffenen Maßnahmen.

  * **Lernprozesse:** Analyse des Vorfalls, Identifizierung der Ursachen und
    Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vorfälle. Die
    Ergebnisse der Analyse fließen in die kontinuierliche Verbesserung
    des IKT-Risikomanagements ein.

* **Meldepflichten:** Schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle müssen innerhalb
  enger Fristen an die zuständigen Behörden gemeldet werden, gemäß Artikel
  33 DORA. Die Meldungen müssen alle relevanten Informationen zum Vorfall
  enthalten, wie z. B. Art und Umfang des Vorfalls, betroffene Systeme und
  Daten, Anzahl der betroffenen Nutzer, geschätzte finanzielle Schäden und die
  ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Behebung des Vorfalls. Die
  Meldungen müssen zudem den Anforderungen der `BAIT` und der `MaRisk`
  entsprechen. Die `ecrop` GmbH hat ein Meldesystem implementiert, das die
  Einhaltung der Meldepflichten sicherstellt und die notwendigen Informationen
  automatisiert erfasst.

* **Zusammenarbeit und Informationsaustausch:** DORA fördert die
  Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Finanzinstituten,
  Behörden und Aufsichtsbehörden im Bereich der Cyberbedrohungen. Dies
  soll dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber
  Cyberangriffen zu erhöhen, Best Practices im Bereich der Cyber-Sicherheit
  zu teilen und ein gemeinsames Verständnis von Bedrohungen und
  Schwachstellen zu entwickeln. Die `ecrop` GmbH beteiligt sich aktiv an diesem
  Informationsaustausch und arbeitet eng mit den relevanten Behörden und
  Organisationen zusammen.

### Testverfahren nach DORA

DORA schreibt regelmäßige Tests der digitalen operationalen Resilienz vor, um
sicherzustellen, dass Finanzinstitute im Falle einer IKT-bezogenen Störung ihre
kritischen Funktionen weiterhin ausführen können und die Geschäftskontinuität
gewährleistet ist.

* **Testen der digitalen operationalen Resilienz:** Finanzinstitute müssen
  regelmäßig die Wirksamkeit ihrer IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools sowie
  ihrer Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die operative Resilienz testen,
  gemäß Artikel 32 DORA. Die Tests müssen verschiedene Szenarien
  abdecken, wie z.B. Cyberangriffe, Systemausfälle, Datenverlust,
  Stromausfälle oder den Ausfall kritischer Systeme. Die Szenarien müssen auf
  die individuellen Risiken des Finanzinstituts zugeschnitten sein. Die
  Ergebnisse der Tests müssen dokumentiert und analysiert werden, um
  Schwachstellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der
  operativen Resilienz abzuleiten. Die Ergebnisse der Tests müssen zudem an
  die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

* **Threat-Led Penetration Testing (TLPT):** TLPT ist ein erweitertes
  Testverfahren, das die Cyber-Resilienz von Finanzinstituten auf Basis realer
  Bedrohungsszenarien überprüft, die auf die individuellen Risiken des
  Finanzinstituts zugeschnitten sind. TLPT simuliert gezielte Angriffe auf die
  IKT-Systeme und -Prozesse und bewertet die Fähigkeit des Unternehmens,
  solche Angriffe zu erkennen, einzudämmen und zu beheben. DORA stellt
  spezifische Anforderungen an die Durchführung von TLPT, inklusive der
  Qualifikation der Tester, der Methodik und der Dokumentation der Ergebnisse.
  Die Ergebnisse des TLPT müssen zudem an die zuständigen
  Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

### DORA und die Kunden der `ecrop` GmbH

Die DORA-Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Kunden von `ecrop`
(Emittenten), die Kryptowertpapiere über die White-Label-Plattform anbieten.
Emittenten sind gemäß Artikel 2 Absatz 1 DORA ebenfalls verpflichtet, die
Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die
operative Resilienz ihrer IKT-Systeme.

* **Auswirkungen von DORA auf Emittenten:** Emittenten, die die
  White-Label-Plattform von `ecrop` nutzen, müssen die Anforderungen von
  DORA an die operative Resilienz in ihren Verträgen mit `ecrop`
  berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
  IKT-Risikomanagement, Incident Management, Testverfahren, Meldepflichten
  und die Überwachung durch IKT-Drittanbieter. Emittenten müssen
  sicherstellen, dass ihre Prozesse und Systeme den DORA-Vorgaben und den
  technischen Regulierungsstandards (RTS) entsprechen und dass sie im Falle
  eines IKT-bezogenen Vorfalls angemessen reagieren können. Die `ecrop`
  GmbH unterstützt ihre Kunden bei der Erfüllung dieser Anforderungen und
  stellt die notwendigen Informationen und Ressourcen zur Verfügung.

* **Unterstützung durch `ecrop`:** `ecrop` unterstützt ihre Kunden bei der
  Umsetzung und Einhaltung der DORA-Vorgaben. Die White-Label-Plattform
  ist so konzipiert, dass sie die technischen Anforderungen von DORA und der
  zugehörigen technischen Regulierungsstandards (RTS) erfüllt. Zusätzlich
  bietet `ecrop` ihren Kunden Tools, Templates, Best Practices und Schulungen
  an, um sie bei der Implementierung, Dokumentation und Überwachung der
  erforderlichen Prozesse und Maßnahmen zu unterstützen. `ecrop` stellt zudem
  sicher, dass die Plattform regelmäßig auf ihre DORA-Konformität geprüft und
  aktualisiert wird.
