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# Geldwäscheprävention (GwG)

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für `ecrop` von
höchster Bedeutung. Wir haben ein robustes System zur Geldwäscheprävention
implementiert, das den Anforderungen des `GwG`, der EU-Geldtransferverordnung
und den Empfehlungen der Financial Action Task Force (`FATF`) entspricht. Unser
risikobasierter Ansatz, der regelmäßige Risikobewertungen und die Einhaltung
strenger `KYC/AML`-Prozesse umfasst, gewährleistet eine effektive und effiziente
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

### Risikobasierter Ansatz:

`ecrop` verfolgt einen risikobasierten Ansatz gemäß § 4 `GwG`, der sich an den
individuellen Risiken des Unternehmens orientiert. Wir führen regelmäßige,
risikobasierte Geldwäsche-Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle
relevanten Risikofaktoren, wie:

* **Risikobewertung:** Wir führen regelmäßige, risikobasierte
  Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle relevanten
  Risikofaktoren, wie:

  * **Kundengruppen:** Identifizierung und Bewertung der Risiken, die
    von verschiedenen Kundengruppen ausgehen, z.B. `PEP`,
    Unternehmen aus Risikoländern.

  * **Produkte und Dienstleistungen:** Analyse der geldwäscherelevanten
    Risiken, die mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen
    verbunden sind.

  * **Transaktionsarten:** Bewertung der Risiken, die von verschiedenen
    Transaktionsarten ausgehen, z.B. hohe Bargeldeinzahlungen,
    komplexe Transaktionsstrukturen.

  * **Geografische Faktoren:** Berücksichtigung der Risiken, die sich
    aus den Ländern ergeben, in denen `ecrop` tätig ist oder Kunden hat.

  * **Technologie:** Bewertung der Risiken, die mit der verwendeten
    Technologie verbunden sind, z.B. Schwachstellen in der Software,
    Möglichkeiten zur Anonymisierung.

  * **Weitere Risikofaktoren:** Zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen
    Risikofaktoren berücksichtigt `ecrop` weitere relevante Aspekte, wie
    z.B. die aktuelle Bedrohungslage im Bereich Cyberkriminalität oder
    die Ergebnisse von internen und externen Audits.

Die Ergebnisse der Risikobewertung werden dokumentiert und fließen in die
Gestaltung der Präventionsmaßnahmen ein.

### `KYC`-Prozesse (Know Your Customer):

`ecrop` wendet strenge `KYC`-Prozesse an, um die Identität aller Kunden gemäß
§ 10 `GwG` und den Vorgaben der `KryptoWTransferV` zu verifizieren. Der
`KYC/AML`-Prozess umfasst:

* **Identifizierung:** Feststellung der Identität des Kunden anhand eines
  gültigen amtlichen Ausweisdokuments. `ecrop` nutzt hierfür das
  Video-Ident-Verfahren der Deutschen Post (PostIdent), das die
  Anforderungen des `GwG` erfüllt.

  [Link zur Website des KYC Partners](https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html)

* **Verifizierung:** Überprüfung der Identität des Kunden durch Abgleich
  mit offiziellen Datenbanken.

* **Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten:** Identifizierung der
  natürlichen Person, die letztendlich die Kontrolle über die
  Vermögenswerte ausübt.

* **Abklärung von Hintergrund und Zweck der Geschäftsbeziehung:**
  Erfassung und Prüfung von Informationen über den Hintergrund und
  den Zweck der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

### Transaktionsmonitoring:

`ecrop` überwacht alle Transaktionen kontinuierlich gemäß § 11 `GwG`, um
verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden. Unser
Monitoring-System analysiert Transaktionen in Echtzeit anhand von definierten
Risikoparametern, wie z.B.:

* **Transaktionsvolumen:** Überwachung des Transaktionsvolumens und
  Erkennung von ungewöhnlich hohen Beträgen.

* **Transaktionshäufigkeit:** Analyse der Transaktionshäufigkeit und
  Erkennung von ungewöhnlichen Mustern.

* **Herkunfts- und Zieladressen:** Überprüfung der Herkunfts- und
  Zieladressen von Transaktionen und Identifizierung von Adressen, die
  mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.

* **Weitere Risikoindikatoren:** Nutzung weiterer Risikoindikatoren, wie
  z.B. die Art der verwendeten Kryptowährung oder die Beteiligung an
  bestimmten Handelsplattformen.

Bei Auffälligkeiten generiert das System automatisch Warnmeldungen, die
von unserem Compliance-Beauftragten geprüft und gegebenenfalls an die
Financial Intelligence Unit (`FIU`) gemeldet werden. Hierzu hat `ecrop` einen
Prozess mit Verdachtsmeldeordnung erstellt.

### Organisatorische Pflichten:

* **Geldwäschebeauftragter:** `ecrop` hat einen Geldwäschebeauftragten
  ernannt, der für die Umsetzung und Überwachung des Geldwäschepräventionssystems verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte ist unabhängig, weisungsfrei und berichtet direkt an
  die Geschäftsleitung.

  Kontakt: [gwg@ecrop.de](mailto:gwg@ecrop.de)

* **Schulungspflichten:** Alle Mitarbeiter von `ecrop`, die mit
  geldwäscherelevanten Tätigkeiten befasst sind, erhalten regelmäßige
  Schulungen zu Themen der Geldwäscheprävention. Die Schulungen
  umfassen:

  * Grundlagen des `GwG` und der `KryptoWTransferV`.
  * Interne Richtlinien und Verfahren von `ecrop`.
  * Erkennung und Meldung verdächtiger Transaktionen.
  * Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Kundendaten.
