Geldwäscheprävention (GwG)
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für ecrop von
höchster Bedeutung. Wir haben ein robustes System zur Geldwäscheprävention
implementiert, das den Anforderungen des GwG, der EU-Geldtransferverordnung
und den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) entspricht. Unser
risikobasierter Ansatz, der regelmäßige Risikobewertungen und die Einhaltung
strenger KYC/AML-Prozesse umfasst, gewährleistet eine effektive und effiziente
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Risikobasierter Ansatz:
ecrop verfolgt einen risikobasierten Ansatz gemäß § 4 GwG, der sich an den
individuellen Risiken des Unternehmens orientiert. Wir führen regelmäßige,
risikobasierte Geldwäsche-Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle
relevanten Risikofaktoren, wie:
-
Risikobewertung: Wir führen regelmäßige, risikobasierte Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle relevanten Risikofaktoren, wie:
-
Kundengruppen: Identifizierung und Bewertung der Risiken, die von verschiedenen Kundengruppen ausgehen, z.B.
PEP, Unternehmen aus Risikoländern. -
Produkte und Dienstleistungen: Analyse der geldwäscherelevanten Risiken, die mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen verbunden sind.
-
Transaktionsarten: Bewertung der Risiken, die von verschiedenen Transaktionsarten ausgehen, z.B. hohe Bargeldeinzahlungen, komplexe Transaktionsstrukturen.
-
Geografische Faktoren: Berücksichtigung der Risiken, die sich aus den Ländern ergeben, in denen
ecroptätig ist oder Kunden hat. -
Technologie: Bewertung der Risiken, die mit der verwendeten Technologie verbunden sind, z.B. Schwachstellen in der Software, Möglichkeiten zur Anonymisierung.
-
Weitere Risikofaktoren: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Risikofaktoren berücksichtigt
ecropweitere relevante Aspekte, wie z.B. die aktuelle Bedrohungslage im Bereich Cyberkriminalität oder die Ergebnisse von internen und externen Audits.
-
Die Ergebnisse der Risikobewertung werden dokumentiert und fließen in die Gestaltung der Präventionsmaßnahmen ein.
KYC-Prozesse (Know Your Customer):
ecrop wendet strenge KYC-Prozesse an, um die Identität aller Kunden gemäß
§ 10 GwG und den Vorgaben der KryptoWTransferV zu verifizieren. Der
KYC/AML-Prozess umfasst:
-
Identifizierung: Feststellung der Identität des Kunden anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments.
ecropnutzt hierfür das Video-Ident-Verfahren der Deutschen Post (PostIdent), das die Anforderungen desGwGerfüllt. -
Verifizierung: Überprüfung der Identität des Kunden durch Abgleich mit offiziellen Datenbanken.
-
Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Identifizierung der natürlichen Person, die letztendlich die Kontrolle über die Vermögenswerte ausübt.
-
Abklärung von Hintergrund und Zweck der Geschäftsbeziehung: Erfassung und Prüfung von Informationen über den Hintergrund und den Zweck der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Transaktionsmonitoring:
ecrop überwacht alle Transaktionen kontinuierlich gemäß § 11 GwG, um
verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden. Unser
Monitoring-System analysiert Transaktionen in Echtzeit anhand von definierten
Risikoparametern, wie z.B.:
-
Transaktionsvolumen: Überwachung des Transaktionsvolumens und Erkennung von ungewöhnlich hohen Beträgen.
-
Transaktionshäufigkeit: Analyse der Transaktionshäufigkeit und Erkennung von ungewöhnlichen Mustern.
-
Herkunfts- und Zieladressen: Überprüfung der Herkunfts- und Zieladressen von Transaktionen und Identifizierung von Adressen, die mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.
-
Weitere Risikoindikatoren: Nutzung weiterer Risikoindikatoren, wie z.B. die Art der verwendeten Kryptowährung oder die Beteiligung an bestimmten Handelsplattformen.
Bei Auffälligkeiten generiert das System automatisch Warnmeldungen, die
von unserem Compliance-Beauftragten geprüft und gegebenenfalls an die
Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden. Hierzu hat ecrop einen
Prozess mit Verdachtsmeldeordnung erstellt.
Organisatorische Pflichten:
-
Geldwäschebeauftragter:
ecrophat einen Geldwäschebeauftragten ernannt, der für die Umsetzung und Überwachung des Geldwäschepräventionssystems verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte ist unabhängig, weisungsfrei und berichtet direkt an die Geschäftsleitung.Kontakt: gwg@ecrop.de
-
Schulungspflichten: Alle Mitarbeiter von
ecrop, die mit geldwäscherelevanten Tätigkeiten befasst sind, erhalten regelmäßige Schulungen zu Themen der Geldwäscheprävention. Die Schulungen umfassen:- Grundlagen des
GwGund derKryptoWTransferV. - Interne Richtlinien und Verfahren von
ecrop. - Erkennung und Meldung verdächtiger Transaktionen.
- Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Kundendaten.
- Grundlagen des