ecrop
-Plattform, detailliert erläutert. Rechtliche Grundlagen, technische Implementierung, regulatorische Anforderungen und zukünftige Entwicklungen werden umfassend beleuchtet.
eWpG
(Gesetz über elektronische Wertpapiere) nicht anders geregelt – den gleichen aktienrechtlichen Regelungen des AktG
(Aktiengesetz).
Dieser Wandel ermöglicht Effizienzsteigerungen, höhere Transparenz, verbesserte
Sicherheit und eröffnet neue Möglichkeiten für die Kapitalmärkte, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs
) und Startups. Durch die Digitalisierung des Aktienregisters und die Nutzung der Blockchain-Technologie können Prozesse automatisiert, Kosten reduziert und die Handelbarkeit von Aktien erhöht werden.
eWpG
(Gesetz über elektronische Wertpapiere) ein Wertpapier, das nicht physisch als Urkunde existiert, sondern als digitaler Eintrag in einem elektronischen Wertpapierregister geführt wird. Die elektronische Aktie ist ein digitales Äquivalent zur traditionellen Papieraktie und unterliegt, soweit im eWpG
nicht anders geregelt, den gleichen aktienrechtlichen Regelungen des AktG
(Aktiengesetz). Die Kryptoaktie ist eine spezielle Form der elektronischen Aktie, bei der das Register auf einer Distributed Ledger Technology (DLT
) basiert. Die Verwendung einer DLT
für das Aktienregister bietet zusätzliche Vorteile im Hinblick auf Transparenz, Sicherheit und Effizienz.
eWpG
bildet den zentralen Rechtsrahmen für
elektronische Wertpapiere in Deutschland und definiert die
grundlegenden Anforderungen an die Führung elektronischer Register
(§§ 1 ff. eWpG
). Insbesondere § 2 eWpG
regelt die Begebung und die
Rechtswirkungen elektronischer Wertpapiere.
Link zum eWpG
AktG
regelt die Rechte und Pflichten von
Aktiengesellschaften und ihren Aktionären. Die Vorschriften des AktG
finden auch auf elektronische Aktien Anwendung, soweit das eWpG
keine abweichenden Regelungen trifft (§§ 1 ff. AktG
). Relevant sind
insbesondere die Bestimmungen zur Ausgabe von Aktien (§§ 10 ff.
AktG
), zur Übertragung von Aktien (§§ 67 ff. AktG
) und zu den
Rechten und Pflichten der Aktionäre (§§ 118 ff. AktG
).
Link zum AktG
CSDR
-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) harmonisiert die
Wertpapierverwahrung in der EU und stellt Anforderungen an
Zentralverwahrer (Central Securities Depositories - CSDs
). Da
elektronische Aktien in zentralen Registern, die von CSDs
geführt
werden, verwahrt werden können, hat die CSDR
Auswirkungen auf
die Verwahrung und Übertragung von elektronischen Aktien,
insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Sicherheit,
Effizienz und Transparenz der Verwahrungsprozesse. Artikel 3 CSDR
regelt die Einbuchung von Finanzinstrumenten in das Effektengiro bei
einem Zentralverwahrer.
Link zur CSDR
MiCAR
-Verordnung
(Verordnung (EU) 2023/1114) schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen
für Kryptowerte, einschließlich Kryptoaktien. Sie definiert
Anforderungen an die Emission, den Handel und die Verwahrung von
Kryptowerten und stellt so einen harmonisierten Rechtsrahmen für
den europäischen Kryptomarkt sicher. MiCAR
zielt darauf ab, den
Anlegerschutz zu stärken, die Finanzstabilität zu gewährleisten und
Innovation im Krypto-Bereich zu fördern. Die Verordnung enthält
detaillierte Regelungen zu den verschiedenen Arten von
Kryptowerten, einschließlich Utility Token, Asset-Referenzierte Token
und E-Geld-Token.
Link zur MiCAR-Verordnung
DLT
), bieten im Vergleich zu traditionellen,
physisch verbrieften Aktien und zu elektronischen Zentralregisteraktien ein
höheres Maß an Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Wahl des
zugrundeliegenden DLT
-Modells (z.B. Permissioned vs. Permissionless,
Public vs. Private) hat weitreichende Implikationen für die Eigenschaften der
Kryptoaktie, wie z.B. Transparenz, Sicherheit, Handelbarkeit und Kosten.
DLT
-Modells beeinflusst die Architektur und die Funktionsweise
der Kryptoaktie. Es gibt zwei Hauptkategorien:
ecrop
-Plattform bietet die notwendige Infrastruktur und den rechtlichen Rahmen für die rechtskonforme Durchführung von Equity Crowdfunding mittels Kryptoaktien.
Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen benötigt Kapital für die Expansion seines Geschäfts. Durch die Emission von Kryptoaktien über die ecrop
-Plattform kann das Unternehmen Kapital von einer Vielzahl von Investoren einwerben, auch von Kleinanlegern, die sonst keinen Zugang zu solchen Investitionsmöglichkeiten hätten. Die reduzierten Kosten und der vereinfachte Prozess im Vergleich zu einem traditionellen Börsengang ermöglichen es dem Unternehmen, schneller und effizienter an das benötigte Kapital zu gelangen.
ecrop
-Plattform und die Integration in das bestehende HR-System (z.B. Personio) kann das Unternehmen den Prozess einfach und effizient abwickeln. Die Mitarbeiter können ihre Kryptoaktien über die Plattform verwalten und erhalten transparenten Einblick in den Wert ihrer Anteile.
ecrop
-Plattform kann die Dividendenzahlung automatisiert abgewickelt werden. Die Dividenden werden automatisch an die Wallets der Aktionäre ausgeschüttet, ohne dass manuelle Eingriffe erforderlich sind. Dies spart Zeit und Kosten und minimiert das Risiko von Fehlern bei der Auszahlung.
ecrop
Plattform veröffentlicht und von den Investoren jederzeit eingesehen werden. Die Informationen werden in einem manipulationssicheren Format auf der Blockchain gespeichert und sind somit jederzeit nachvollziehbar und überprüfbar. Dies stärkt das Vertrauen der Investoren, erhöht die Glaubwürdigkeit des Unternehmens und fördert das langfristige Engagement.
Beispiel: Ein Unternehmen veröffentlicht seine Quartalsberichte auf der Blockchain. Investoren können die Berichte jederzeit einsehen und verifizieren, ohne auf die Veröffentlichung durch Dritte warten zu müssen. Dies erhöht die Transparenz und das Vertrauen in das Unternehmen.
ecrop
-Plattform bietet die notwendige Infrastruktur für die transparente und rechtskonforme Abwicklung solcher Bürgerbeteiligungsprojekte.
Beispiel 1: Eine Kommune möchte den Bau eines neuen Schwimmbads finanzieren. Durch die Emission von Kryptoaktien über die ecrop
-Plattform können die Bürger der Kommune Anteile am Schwimmbad erwerben und so direkt an dessen Finanzierung und am späteren Erfolg beteiligt werden. Die Anleger erhalten beispielsweise reduzierte Eintrittspreise oder andere zusätzliche Vorteile.
Beispiel 2: Ein Projektentwickler plant den Bau eines Windparks und möchte die Bürger der umliegenden Gemeinden an der Finanzierung beteiligen. Durch die Emission von Kryptoaktien über die ecrop
-Plattform können die Bürger Anteile am Windpark erwerben und so von den Erträgen des Windparks profitieren. Die Erträge werden über die ecrop
platform kostengünstig und automatisiert verteilt. Dies fördert die Akzeptanz von solchen Projekten in der Bevölkerung und stärkt die regionale Wirtschaft.
ecrop
-Plattform. Es werden die rechtlichen Konsequenzen einer Übertragung,
die Rolle des Kryptowertpapierregisters und die Vorteile gegenüber
klassischen Aktien erläutert. Der Fokus liegt auf der technischen Umsetzung
und den rechtlichen Besonderheiten von Kryptoaktien.
eWpG
. Diese digitale Übertragung ersetzt die physische Übergabe
von Aktienurkunden und ermöglicht eine effizientere, schnellere und sichere
Abwicklung.
eWpG
).
ecrop
ecrop
-Plattform nutzt die Blockchain-Technologie für die Übertragung von elektronischen Aktien und Kryptoaktien.
ecrop
.
ecrop
-API ermöglicht die Integration der Übertragungsfunktion in andere Systeme und Anwendungen.
+++
, ++
, +
, 0
, -
, --
, ---
), um die relativen Vor- und Nachteile der Kryptoaktie im Vergleich zur klassischen digital verwalteten Aktie zu veranschaulichen.
Die anschließenden Erläuterungen vertiefen die einzelnen Aspekte im Detail und
beleuchten die Implikationen für Emittenten und Investoren.
Feature | Kryptoaktie (Dezentrales Register) | Klassische Aktie (Digital beim Zentralverwahrer) | Rating |
---|---|---|---|
Registerführung | Dezentrales Register, basiert auf DLT Kein Intermediär notwendig Registerführung durch Emittenten oder lizenzierten Kryptowertpapierregisterführer Regulatorische Anforderungen (eWpG, KWG-Kryptoverwahrlizenz, GwG, DLT-Pilotverordnung) BaFin-Beaufsichtigung | Zentralisiertes Register, geführt vom Zentralverwahrer (z.B. Clearstream) Intermediär notwendig Strenge regulatorische Anforderungen (DepotG, KWG, WpHG, CSDR, MiFID II/MAR) BaFin-Beaufsichtigung | +++/+ |
Transparenz | Erhöht, Transaktionen im Netzwerk einsehbar | Eingeschränkt, kein direkter Zugriff der Aktionäre auf das Register | +++/+ |
Sicherheit | Erhöht durch DLT (Fälschungssicherheit, Unveränderlichkeit), Kryptografie (Verschlüsselung, Schlüsselverwahrung) | Abhängig von den Maßnahmen des Zentralverwahrers | +++/++ |
Flexibilität | Flexible Prozesse durch DLT, Smart Contracts | Standardisierte Prozesse, weniger flexibel | +++/+ |
Effizienz | Echtzeit-Abwicklung von Transaktionen durch DLT | Abwicklung von Transaktionen kann bis zu zwei Bankarbeitstage dauern | +++/+ |
Kosten | Reduzierte Kosten durch dezentrale Registerführung und Automatisierung | Gebühren für Zentralverwahrer und Intermediäre | +++/- |
Liquidität | Potenziell geringere Marktliquidität, abhängig von der Entwicklung des Marktes für Kryptoaktien | Hohe Marktliquidität durch Zugang zu regulierten Märkten | +/+++ |
Börsenfähigkeit | Eingeschränkt, abhängig von der Implementierung der DLT-Pilotverordnung. | Ja (bei Erfüllung der Anforderungen, z.B. Einbuchung ins Effektengiro) | +/+++ |
Investorenschutz | Abhängig von der Regulierung und der Entwicklung des Marktes für Kryptoaktien | Regulierter Markt, etablierte Prozesse | +/++ |
Compliance | Erfüllung der Anforderungen des eWpG | Erfüllung der Anforderungen des klassischen Wertpapierrechts | ++/++ |
Integration in bestehende Systeme | Einfache Integration in bestehende Finanzinfrastruktur | Einfache Integration in bestehende Finanzinfrastruktur | +/+++ |
eWpG
, das AktG
und das DepotG
. Die Übertragung erfolgt durch Registereintrag, die Verpfändung nach BGB. Die Wahl zwischen Sammel- und Einzeleintragung hat Auswirkungen auf Transparenz und Handelbarkeit.
Dieser Abschnitt bietet eine detaillierte rechtliche Übersicht zur elektronischen Aktie und Kryptoaktie im deutschen Rechtssystem. Er baut auf den vorhergehenden Abschnitten auf und vertieft die rechtlichen Besonderheiten, insbesondere im Vergleich zu klassischen, verbrieften Aktien und zu elektronischen Zentralregisteraktien. Der Fokus liegt auch hier auf den Implikationen für Emittenten sowie Investoren. Die elektronische Aktie bietet gegenüber der traditionellen Papieraktie und der elektronischen Zentralregisteraktie zahlreiche Vorteile, wie z. B. erhöhte Transparenz, verbesserte Sicherheit, gesteigerte Effizienz und reduzierte Kosten. Gleichzeitig ergeben sich neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen und die notwendige technische Expertise.
eWpG
(Gesetz über elektronische Wertpapiere) revolutioniert das deutsche Aktienrecht, indem es neben der traditionellen Verbriefung von Aktien durch physische Urkunden die Möglichkeit der unverbrieften, elektronischen Aktien eröffnet. Diese existieren ausschließlich digital im Wertpapierregister (§ 2 Abs. 1 eWpG
). Obwohl der moderne Wertpapierhandel zunehmend auf elektronischer Verwahrung und Abwicklung basiert, bleibt die Option der Verbriefung durch physische Urkunden im deutschen Recht weiterhin bestehen.
Diese duale Struktur bietet Flexibilität, stellt aber auch neue Herausforderungen an die rechtliche Ausgestaltung. Die Verbriefung im Kontext des eWpG
ist entscheidend, da sie die Brücke zwischen der physischen und digitalen Welt schlägt. Sie ermöglicht die Übertragung von Aktien nach den etablierten Grundsätzen des Sachenrechts (§§ 929 ff. BGB) und gewährleistet den Gutglaubenserwerb (§ 932 BGB), der für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Handels unerlässlich ist. Gleichzeitig ermöglicht sie die Anbindung an bestehende Prozesse und Systeme der Wertpapierabwicklung.
eWpG
implizit ermöglicht wird. Obwohl das eWpG
die Tokenisierung nicht explizit regelt, eröffnet es durch die Möglichkeit der Verbriefung als Kryptowertpapier den Weg zur Tokenisierung von Aktien. Ein solcher Token verkörpert die Aktionärsrechte und kann in einem (wie bereits oben ausgeführt) dezentralen Register (Blockchain) oder einem zentralen Register (z.B. Clearstream) gespeichert werden.
Diese digitale Repräsentation von Aktionärsrechten ermöglicht eine effizientere und flexiblere Verwaltung und Übertragung von Aktien. Sie vereinfacht die Abwicklung von Transaktionen, reduziert den administrativen Aufwand und eröffnet neue Möglichkeiten für die Gestaltung von Aktionärsrechten.
eWpG
sieht für Kryptoaktien zwei Arten der Registereintragung vor (§ 8 eWpG
), die entscheidende Auswirkungen auf Transparenz, Kosten und Effizienz haben:
eWpG
) und damit die einfachere Abwicklung von Transaktionen an regulierten Märkten (Börsen). Sie ist daher besonders relevant für börsennotierte Unternehmen. Der Nachteil liegt in der geringeren Transparenz, da die Aktionäre nicht direkt im Register, sondern nur über den Intermediär, ersichtlich sind.
eWpG
, “durch Zuordnung einer eindeutigen Kennung). Diese Form der Eintragung erhöht die Transparenz, da die Aktionäre (bzw. deren Pseudonyme) direkt einsehbar sind. Sie ermöglicht zudem eine direkte Kommunikation zwischen Emittenten und Aktionären und reduziert die Kosten und erhöht die Effizienz durch den Wegfall von Intermediären.
Der Nachteil liegt in der komplexeren Abwicklung von Transaktionen an regulierten Märkten, da die Aktien nicht direkt ins Effektengiro eingebucht werden können. Diese Form der Eintragung ist daher besonders attraktiv für nicht-börsennotierte Unternehmen und für Aktien, die nicht primär für den Handel an regulierten Märkten bestimmt sind.