Wichtiger Hinweis: Die Emission, Vermittlung und Platzierung von
Kryptowertpapieren unterliegen einem komplexen regulatorischen Rahmen. Als
technische Plattform bietet ecrop die Infrastruktur für die Emission und Verwaltung von Kryptowertpapieren, nimmt aber selbst keine Anlagevermittlung oder
Anlageberatung vor. Emittenten, die Kryptowertpapiere über die ecrop-Plattform
emittieren, stehen verschiedene Vertriebswege offen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Vorgaben,
insbesondere der Prospektpflicht und der Anlegerschutzbestimmungen, liegt beim
Emittenten bzw. den von ihm beauftragten Partnern.
Wir empfehlen Emittenten dringend, sich von einem erfahrenen Rechtsberater beraten zu lassen.
Rechtliche Hinweise für Emittenten
In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze
und Verordnungen, die für Emittenten von Kryptowertpapieren relevant sind. Wir
bieten keine Rechtsberatung.
Die folgenden Platzierungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung:
-
Direktplatzierung: Sie platzieren Ihre Kryptowertpapiere direkt an
ausgewählte Investoren, z.B. im Rahmen einer Privatplatzierung. Diese
Option bietet Ihnen maximale Kontrolle über den Vertriebsprozess. Sie sind
jedoch selbst für die gesamte Abwicklung und die Einhaltung aller relevanten
rechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich:
-
Prospektpflicht (Prospektverordnung und WpPG): Bei einem
öffentlichen Angebot von Wertpapieren ist in der Regel ein Prospekt
zu veröffentlichen, der umfassende Informationen über die
Wertpapiere und den Emittenten enthält. Die Prospektpflicht richtet
sich nach der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und dem
Wertpapierprospektgesetz (
WpPG). Der Prospekt muss von der BaFin
gebilligt werden, bevor er veröffentlicht werden kann. Die
Prospektpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen,
z.B. bei einem Angebot an qualifizierte Anleger oder bei einer
Emission unterhalb bestimmter Schwellenwerte.
Link zur Prospektverordnung
Link zum WpPG
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Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Das
WpHG regelt den Handel
mit Finanzinstrumenten in Deutschland und enthält wichtige
Bestimmungen zu Insiderhandel, Marktmanipulation und
Publizitätspflicht. Obwohl ecrop selbst keine Handelsaktivitäten
ausübt, sind die Emittenten, die über die ecrop-Plattform
Kryptowertpapiere ausgeben, für die Einhaltung der relevanten
WpHG-Bestimmungen selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick
auf eine zukünftige Handelbarkeit und die Einhaltung von
Ad-hoc-Publizitätspflichten.
Link zum WpHG
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Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) - falls
anwendbar:
MiFID II regelt die Anforderungen an die Anlageberatung
und -vermittlung im europäischen Wirtschaftsraum. Da ecrop diese
Dienstleistungen nicht direkt anbietet, fällt das Unternehmen nicht
direkt unter MiFID II. Emittenten, die mit externen Vermittlern
zusammenarbeiten, sind jedoch dafür verantwortlich, dass diese die
Anforderungen von MiFID II erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die
Geeignetheit von Finanzinstrumenten und die Transparenz der
Kosten.
Link zu MiFID II
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Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Die
MAR regelt den Umgang
mit Insiderinformationen und verbietet Marktmanipulation. Emittenten
von Kryptowertpapieren sind verpflichtet, die Bestimmungen der MAR
zu beachten und geeignete Maßnahmen zur Ergreifung von
Insiderhandel und Marktmanipulation zu verhindern. Dies umfasst
insbesondere die Veröffentlichung von Insiderinformationen und die
Führung von Insiderverzeichnissen.
Link zur MAR
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Weitere rechtliche Aspekte: Beachten Sie weitere relevante
Gesetze und Verordnungen, z.B. im Bereich Datenschutz (
DSGVO,
BDSG) und der Geldwäscheprävention (GwG).
Link zur DSGVO
Link zum BDSG
Link zum GwG
Beispiel: Ein Unternehmen platziert eine digitale Anleihe als
Kryptowertpapier direkt an eine Gruppe von institutionellen Investoren.
Das Unternehmen erstellt einen Prospekt gemäß den rechtlichen
Anforderungen und übernimmt die gesamte Kommunikation und
Abwicklung mit den Investoren.
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Zusammenarbeit mit Vermittlern: Sie können ein lizenziertes
Finanzdienstleistungsinstitut mit der Vermittlung Ihrer Kryptowertpapiere
beauftragen. Der Vermittler übernimmt die Kommunikation mit potenziellen
Investoren, berät diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und wickelt
den Zeichnungsprozess ab. Der Vermittler ist für die Einhaltung aller
relevanten rechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der
Anforderungen von
MiFID II, der MAR und des WpPG. Es ist sicherzustellen, dass der Vermittler über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Compliance-Vorgaben trifft.
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Vorteile: Entlastung von administrativen Aufgaben, Zugang zu einem
größeren Investorenkreis, professionelle Beratung für Investoren.
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Nachteile: Vermittlungsprovisionen, geringere Kontrolle über den
Vertriebsprozess.
Beispiel: Ein Emittent beauftragt eine Bank mit der Platzierung seiner
Kryptowertpapiere. Die Bank prüft die Emissionsdokumentation,erstellt Marketingmaterialien und bietet die Wertpapiere ihren Kunden an. Die Bank übernimmt auch die Abwicklung des Zeichnungsprozesses und stellt die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicher.
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Equity Crowdinvestment: Equity-Crowdfunding-Plattformen nutzen, um
Ihre Kryptowertpapiere an eine breite Investorenbasis zu platzieren.
Diese Option bietet Ihnen die Möglichkeit, auch kleinere Investoren zu
erreichen. Die Plattform ist für die Einhaltung der relevanten rechtlichen
Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Prospektpflicht
nach der Verordnung (EU) 2017/1129 und dem
WpPG, der Einhaltung
der Bestimmungen des VermAnIG und der Anlegerschutzbestimmungen.
Es ist sicherzustellen, dass die Plattform über die erforderlichen
Erlaubnisse verfügt und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung
der Compliance-Vorgaben trifft.
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Vorteile: Zugang zu einer breiten Investorenbasis, schnelle und
einfache Kapitalbeschaffung, hohe Transparenz des Finanzierungsprozesses.
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Nachteile: Plattformgebühren
Beispiel: Ein Startup emittiert ein Nachrangdarlehen also Kryptowertpapier über eine Equity-Crowdinvestment-Plattform, um Seed-Kapital einzusammeln. Die Plattform prüft die Emissionsdokumentation, erstellt eine Präsentationsseite für das Startup und vermarktet die Kryptowertpapiere an ihre registrierten Investoren. Die Plattform übernimmt auch die Abwicklung des Zeichnungsprozesses und stellt die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicher.
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Sekundärmarkt (zukünftig):
ecrop arbeitet daran, die technischen und
rechtlichen Voraussetzungen für die Notierung von Kryptowertpapieren an
regulierten Börsen zu schaffen. Sobald dies möglich ist, können Emittenten
ihre Kryptowertpapiere auch über Börsen handeln und so von einer erhöhten
Liquidität und einem größeren Investorenkreis profitieren.
Zusammenarbeit mit einem Rechtsberater:
Die rechtlichen Anforderungen an die Emission und den Transfer von Kryptowertpapieren sind komplex. ecrop bietet keine Rechtsberatung an. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von einem erfahrenen Rechtsberater beraten zu lassen, der Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften unterstützt und die notwendigen Dokumente für Sie erstellt.
Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Rechtsberatern her, mit denen wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.
info@ecrop.de