Wichtiger Hinweis: Die Emission, Vermittlung und Platzierung von Kryptowertpapieren unterliegen einem komplexen regulatorischen Rahmen. Als technische Plattform bietet ecrop die Infrastruktur für die Emission und Verwaltung von Kryptowertpapieren, nimmt aber selbst keine Anlagevermittlung oder Anlageberatung vor. Emittenten, die Kryptowertpapiere über die ecrop-Plattform emittieren, stehen verschiedene Vertriebswege offen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Prospektpflicht und der Anlegerschutzbestimmungen, liegt beim Emittenten bzw. den von ihm beauftragten Partnern.

Wir empfehlen Emittenten dringend, sich von einem erfahrenen Rechtsberater beraten zu lassen.

Rechtliche Hinweise für Emittenten

In diesem Abschnitt geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die für Emittenten von Kryptowertpapieren relevant sind. Wir bieten keine Rechtsberatung.

Die folgenden Platzierungsoptionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Direktplatzierung: Sie platzieren Ihre Kryptowertpapiere direkt an ausgewählte Investoren, z.B. im Rahmen einer Privatplatzierung. Diese Option bietet Ihnen maximale Kontrolle über den Vertriebsprozess. Sie sind jedoch selbst für die gesamte Abwicklung und die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich:

    • Prospektpflicht (Prospektverordnung und WpPG): Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren ist in der Regel ein Prospekt zu veröffentlichen, der umfassende Informationen über die Wertpapiere und den Emittenten enthält. Die Prospektpflicht richtet sich nach der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Der Prospekt muss von der BaFin gebilligt werden, bevor er veröffentlicht werden kann. Die Prospektpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen, z.B. bei einem Angebot an qualifizierte Anleger oder bei einer Emission unterhalb bestimmter Schwellenwerte.

      Link zur Prospektverordnung

      Link zum WpPG

  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Das WpHG regelt den Handel mit Finanzinstrumenten in Deutschland und enthält wichtige Bestimmungen zu Insiderhandel, Marktmanipulation und Publizitätspflicht. Obwohl ecrop selbst keine Handelsaktivitäten ausübt, sind die Emittenten, die über die ecrop-Plattform Kryptowertpapiere ausgeben, für die Einhaltung der relevanten WpHG-Bestimmungen selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf eine zukünftige Handelbarkeit und die Einhaltung von Ad-hoc-Publizitätspflichten.

    Link zum WpHG

  • Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) - falls anwendbar: MiFID II regelt die Anforderungen an die Anlageberatung und -vermittlung im europäischen Wirtschaftsraum. Da ecrop diese Dienstleistungen nicht direkt anbietet, fällt das Unternehmen nicht direkt unter MiFID II. Emittenten, die mit externen Vermittlern zusammenarbeiten, sind jedoch dafür verantwortlich, dass diese die Anforderungen von MiFID II erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Geeignetheit von Finanzinstrumenten und die Transparenz der Kosten.

    Link zu MiFID II

  • Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Die MAR regelt den Umgang mit Insiderinformationen und verbietet Marktmanipulation. Emittenten von Kryptowertpapieren sind verpflichtet, die Bestimmungen der MAR zu beachten und geeignete Maßnahmen zur Ergreifung von Insiderhandel und Marktmanipulation zu verhindern. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung von Insiderinformationen und die Führung von Insiderverzeichnissen.

    Link zur MAR

  • Weitere rechtliche Aspekte: Beachten Sie weitere relevante Gesetze und Verordnungen, z.B. im Bereich Datenschutz (DSGVO, BDSG) und der Geldwäscheprävention (GwG).

    Link zur DSGVO

    Link zum BDSG

    Link zum GwG

    Beispiel: Ein Unternehmen platziert eine digitale Anleihe als Kryptowertpapier direkt an eine Gruppe von institutionellen Investoren. Das Unternehmen erstellt einen Prospekt gemäß den rechtlichen Anforderungen und übernimmt die gesamte Kommunikation und Abwicklung mit den Investoren.

  • Zusammenarbeit mit Vermittlern: Sie können ein lizenziertes Finanzdienstleistungsinstitut mit der Vermittlung Ihrer Kryptowertpapiere beauftragen. Der Vermittler übernimmt die Kommunikation mit potenziellen Investoren, berät diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und wickelt den Zeichnungsprozess ab. Der Vermittler ist für die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen von MiFID II, der MAR und des WpPG. Es ist sicherzustellen, dass der Vermittler über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Compliance-Vorgaben trifft.

    • Vorteile: Entlastung von administrativen Aufgaben, Zugang zu einem größeren Investorenkreis, professionelle Beratung für Investoren.

    • Nachteile: Vermittlungsprovisionen, geringere Kontrolle über den Vertriebsprozess.

    Beispiel: Ein Emittent beauftragt eine Bank mit der Platzierung seiner Kryptowertpapiere. Die Bank prüft die Emissionsdokumentation,erstellt Marketingmaterialien und bietet die Wertpapiere ihren Kunden an. Die Bank übernimmt auch die Abwicklung des Zeichnungsprozesses und stellt die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicher.

  • Equity Crowdinvestment: Equity-Crowdfunding-Plattformen nutzen, um Ihre Kryptowertpapiere an eine breite Investorenbasis zu platzieren. Diese Option bietet Ihnen die Möglichkeit, auch kleinere Investoren zu erreichen. Die Plattform ist für die Einhaltung der relevanten rechtlichen Vorgaben verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der Prospektpflicht nach der Verordnung (EU) 2017/1129 und dem WpPG, der Einhaltung der Bestimmungen des VermAnIG und der Anlegerschutzbestimmungen. Es ist sicherzustellen, dass die Plattform über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Compliance-Vorgaben trifft.

    • Vorteile: Zugang zu einer breiten Investorenbasis, schnelle und einfache Kapitalbeschaffung, hohe Transparenz des Finanzierungsprozesses.

    • Nachteile: Plattformgebühren

    Beispiel: Ein Startup emittiert ein Nachrangdarlehen also Kryptowertpapier über eine Equity-Crowdinvestment-Plattform, um Seed-Kapital einzusammeln. Die Plattform prüft die Emissionsdokumentation, erstellt eine Präsentationsseite für das Startup und vermarktet die Kryptowertpapiere an ihre registrierten Investoren. Die Plattform übernimmt auch die Abwicklung des Zeichnungsprozesses und stellt die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicher.

  • Sekundärmarkt (zukünftig): ecrop arbeitet daran, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Notierung von Kryptowertpapieren an regulierten Börsen zu schaffen. Sobald dies möglich ist, können Emittenten ihre Kryptowertpapiere auch über Börsen handeln und so von einer erhöhten Liquidität und einem größeren Investorenkreis profitieren.

Zusammenarbeit mit einem Rechtsberater:

Die rechtlichen Anforderungen an die Emission und den Transfer von Kryptowertpapieren sind komplex. ecrop bietet keine Rechtsberatung an. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von einem erfahrenen Rechtsberater beraten zu lassen, der Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften unterstützt und die notwendigen Dokumente für Sie erstellt.

Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Rechtsberatern her, mit denen wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.

info@ecrop.de