ZAG
) regelt die Erbringung von
Zahlungsdiensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR
). Obwohl ecrop
selbst
kein Zahlungsinstitut ist und keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG
anbietet,
ist das Verständnis des ZAG
für unsere Kunden und unser Geschäftsmodell
relevant, da unsere Kryptowertpapier-Emittenten und -Verwahrer im Rahmen
ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig mit Zahlungsdienstleistern interagieren.
Die folgenden Abschnitte erläutern die Abgrenzung unserer Dienstleistungen von
regulären Zahlungsdienstleistungen, die Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern, die Bedeutung der Einbindung von Zahlungsdienstleistern für unsere Kunden und weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance mit den geltenden Vorschriften.
ecrop
Plattformkunden notwendige Partner?ZAG
umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Zahlungskonten, wie z.B. die Ausführung von Überweisungen, Lastschriften und
Kartenzahlungen, sowie die Ausgabe von Zahlungskarten und E-Geld-Konten.
Obwohl ecrop
selbst keine dieser Dienstleistungen anbietet, sind sie für unser Geschäftsmodell relevant, da unsere ecrop
Emittenten Fiat-Währungen auf ihr Bezahldienstleister Konto empfangen um Kryptowertpapiere zu emittieren.
ecrop
-Dienstleistungen von Zahlungsdiensten:ecrop
ist kein Zahlungsinstitut im Sinne des ZAG
und bietet daher keine regulären Zahlungsdienste an. Unsere Plattform dient ausschließlich der Registerführung von Kryptowertpapieren gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG
und der Verwahrung von Kryptowerten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG
. Diese Tätigkeiten sind explizit vom Anwendungsbereich des ZAG
ausgenommen und werden durch separate Lizenzen der BaFin reguliert.
ecrop
mit dem Payment Provider Secupay AG zusammen. Die Secupay AG
ist ein reguliertes Zahlungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Lizenzen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.
ecrop
und Secupay ist sicher und entspricht den
datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Datenaustausch erfolgt
verschlüsselt (TLS
-Verschlüsselung) und wird protokolliert, um die
Nachvollziehbarkeit und die Sicherheit der Transaktionen zu gewährleisten.
ecrop
den Anforderungen des
ZAG
und den geldwäscherechtlichen Vorschriften entspricht.