Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) regelt die Erbringung von Zahlungsdiensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Obwohl ecrop selbst kein Zahlungsinstitut ist und keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG anbietet, ist das Verständnis des ZAG für unsere Kunden und unser Geschäftsmodell relevant, da unsere Kryptowertpapier-Emittenten und -Verwahrer im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig mit Zahlungsdienstleistern interagieren.

Die folgenden Abschnitte erläutern die Abgrenzung unserer Dienstleistungen von regulären Zahlungsdienstleistungen, die Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern, die Bedeutung der Einbindung von Zahlungsdienstleistern für unsere Kunden und weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Compliance mit den geltenden Vorschriften.

Was sind Zahlungsdienste und warum sind sie für ecrop Plattformkunden notwendige Partner?

Zahlungsdienste gemäß ZAG umfassen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungskonten, wie z.B. die Ausführung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, sowie die Ausgabe von Zahlungskarten und E-Geld-Konten.

Obwohl ecrop selbst keine dieser Dienstleistungen anbietet, sind sie für unser Geschäftsmodell relevant, da unsere ecrop Emittenten Fiat-Währungen auf ihr Bezahldienstleister Konto empfangen um Kryptowertpapiere zu emittieren.

Abgrenzung der ecrop-Dienstleistungen von Zahlungsdiensten:

ecrop ist kein Zahlungsinstitut im Sinne des ZAG und bietet daher keine regulären Zahlungsdienste an. Unsere Plattform dient ausschließlich der Registerführung von Kryptowertpapieren gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG und der Verwahrung von Kryptowerten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG. Diese Tätigkeiten sind explizit vom Anwendungsbereich des ZAG ausgenommen und werden durch separate Lizenzen der BaFin reguliert.

Schnittstellen zu Zahlungsdienstleistern:

Um die Ein- und Auszahlung von Fiat-Währungen der Emittenten zu ermöglichen, arbeitet ecrop mit dem Payment Provider Secupay AG zusammen. Die Secupay AG ist ein reguliertes Zahlungsinstitut und verfügt über die erforderlichen Lizenzen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen.

  • Sichere Schnittstelle: Die Schnittstelle für den Informationsaustausch zwischen ecrop und Secupay ist sicher und entspricht den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt (TLS-Verschlüsselung) und wird protokolliert, um die Nachvollziehbarkeit und die Sicherheit der Transaktionen zu gewährleisten.

  • Regelmäßige Prüfungen: Wir führen regelmäßige Prüfungen der Schnittstelle und der Secupay AG durch, um die Sicherheit und die Compliance mit den geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Compliance:

Secupay stellt sicher, dass die Zusammenarbeit mit ecrop den Anforderungen des ZAG und den geldwäscherechtlichen Vorschriften entspricht.

  • Regelmäßige Kontrollen: Wir führen regelmäßige Kontrollen der Prozesse und Implementierungen durch.

  • Risikomanagement: Unser Risikomanagement-System bewertet die mit der Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern verbundenen Risiken und setzt geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ein.

  • Reporting: Wir berichten regelmäßig an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsbehörden über den Status der Zahlungsdienste und die Einhaltung der Compliance-Anforderungen.

Operative Umsetzung:

  • Definierte Prozesse: Klare Prozesse regeln die Zusammenarbeit mit Secupay und den Informationsaustausch zwischen den Parteien für den Emittenten.

  • Kontrollmechanismen: Wir setzen Kontrollmechanismen ein, um die Sicherheit und die Compliance im Zahlungsverkehr zu gewährleisten, z.B. Transaktionsüberwachung zur Sicherstellung von Transaktionsdaten.

  • Regelmäßiges Reporting: Wir erstellen regelmäßige Berichte über die Ein- und Auszahlungen, die an die Geschäftsleitung und die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.