ecrop
GmbH mit der Effecta GmbH als
Haftungsdach. Diese optionale Dienstleistung bietet Emittenten und Investoren
zusätzliche Sicherheit und gewährleistet die Konformität mit den komplexen
rechtlichen Anforderungen im Crowdinvestment-Bereich, insbesondere den
Anforderungen des § 34f GewO. Die Effecta GmbH, als Inhaber der erforderlichen
Erlaubnis nach § 32 KWG
, übernimmt die Haftung für die Vermittlungstätigkeiten der
ecrop
-Kunden auf der Plattform.
Dieser Abschnitt erläutert die Vorteile des bereits technisch und prozedural
integrierten Haftungsdachs, die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf der
Zusammenarbeit.
KWG
(Kreditwesengesetz) für die Anlagevermittlung erfüllen. Die ecrop
GmbH selbst
besitzt keine Erlaubnis zur Anlagevermittlung, sondern konzentriert sich auf die
technische Bereitstellung einer White-Label-Plattform und die Führung des
Kryptowertpapierregisters. Um Emittenten die rechtskonforme Vermittlung ihrer
Wertpapiere zu ermöglichen, bietet ecrop
die Einbindung der Effecta GmbH als
Haftungsdach an. Dies bietet folgende Vorteile:
ecrop
anbieten und
vermitteln, ohne selbst die aufwändige und kostenintensive Erlaubnis nach §
32 KWG
beantragen zu müssen. Die Zusammenarbeit mit Effecta als
Haftungsdach stellt die notwendige regulatorische Konformität sicher.
ecrop
fokussiert sich auf die
technologische Infrastruktur und das Register, während Effecta die
regulatorischen Aspekte der Vermittlung übernimmt. Diese Spezialisierung
maximiert die Effizienz und Expertise beider Unternehmen für ein
standardisiertes Produkt.
ecrop
bietet Emittenten eine flexible und skalierbare Lösung für Crowdinvesting. Die
Integration des Haftungsdachs erfolgt nahtlos über standardisierte Schnittstellen und erfordert keinen zusätzlichen technischen Aufwand für die
Emittenten.
GewO
und schafft einen rechtssicheren Rahmen für die Vermittlung von
Kryptowertpapieren.
ecrop
GmbH, die die Vermittlung ihrer Kryptowertpapiere über die
White-Label-Plattform durchführen, agieren als vertraglich gebundene
Vermittler (vgV
) der Effecta GmbH. Sie vermitteln im Namen und unter der
Haftung von Effecta. Die Kunden der ecrop
GmbH schließen dazu einen
separaten Vertrag mit der Effecta GmbH ab, der die Details der
Zusammenarbeit regelt.
ecrop
-Kunde und Effecta: Der Kunde (Emittent) schließt
einen separaten Vertrag mit der Effecta GmbH, um die Dienstleistung des
Haftungsdachs in Anspruch zu nehmen. Dieser Vertrag regelt die Details der
Zusammenarbeit und beinhaltet:
vgV
über die White-Label-Plattform getätigten Geschäfte im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Kryptowertpapieren.
GewO
.
ecrop
GmbH)KWG
Erlaubnis für die
Anlagevermittlung benötigen.
ecrop
und Effecta arbeiten eng zusammen, um einen reibungslosen Ablauf und die
Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten.
ecrop
entwickelt und betreibt die White-Label Crowdinvestment-Plattform und stellt die notwendigen
Schnittstellen zu Effecta bereit. Die Plattform ist so konzipiert, dass sie die Anforderungen des eWpG
(Gesetz über elektronische Wertpapiere) und
anderer relevanter Gesetze und Verordnungen erfüllt.
ecrop
schließt einen separaten Vertrag mit Effecta, um die
Dienstleistung Haftungsdach in Anspruch zu nehmen.
ecrop
.
ecrop
bereitgestellten und in die Plattform integrierten
Schnittstellen zu Effecta.
ecrop
überwacht die Transaktionen und
berichtet regelmäßig an Effecta. Effecta überwacht die Einhaltung der
Compliance-Vorgaben durch die Emittenten.