Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für ecrop von höchster Bedeutung. Wir haben ein robustes System zur Geldwäscheprävention implementiert, das den Anforderungen des GwG, der EU-Geldtransferverordnung und den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) entspricht. Unser risikobasierter Ansatz, der regelmäßige Risikobewertungen und die Einhaltung strenger KYC/AML-Prozesse umfasst, gewährleistet eine effektive und effiziente Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Risikobasierter Ansatz:

ecrop verfolgt einen risikobasierten Ansatz gemäß § 4 GwG, der sich an den individuellen Risiken des Unternehmens orientiert. Wir führen regelmäßige, risikobasierte Geldwäsche-Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle relevanten Risikofaktoren, wie:

  • Risikobewertung: Wir führen regelmäßige, risikobasierte Risikobewertungen durch. Diese umfassen alle relevanten Risikofaktoren, wie:

    • Kundengruppen: Identifizierung und Bewertung der Risiken, die von verschiedenen Kundengruppen ausgehen, z.B. PEP, Unternehmen aus Risikoländern.

    • Produkte und Dienstleistungen: Analyse der geldwäscherelevanten Risiken, die mit den angebotenen Produkten und Dienstleistungen verbunden sind.

    • Transaktionsarten: Bewertung der Risiken, die von verschiedenen Transaktionsarten ausgehen, z.B. hohe Bargeldeinzahlungen, komplexe Transaktionsstrukturen.

    • Geografische Faktoren: Berücksichtigung der Risiken, die sich aus den Ländern ergeben, in denen ecrop tätig ist oder Kunden hat.

    • Technologie: Bewertung der Risiken, die mit der verwendeten Technologie verbunden sind, z.B. Schwachstellen in der Software, Möglichkeiten zur Anonymisierung.

    • Weitere Risikofaktoren: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Risikofaktoren berücksichtigt ecrop weitere relevante Aspekte, wie z.B. die aktuelle Bedrohungslage im Bereich Cyberkriminalität oder die Ergebnisse von internen und externen Audits.

Die Ergebnisse der Risikobewertung werden dokumentiert und fließen in die Gestaltung der Präventionsmaßnahmen ein.

KYC-Prozesse (Know Your Customer):

ecrop wendet strenge KYC-Prozesse an, um die Identität aller Kunden gemäß § 10 GwG und den Vorgaben der KryptoWTransferV zu verifizieren. Der KYC/AML-Prozess umfasst:

  • Identifizierung: Feststellung der Identität des Kunden anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments. ecrop nutzt hierfür das Video-Ident-Verfahren der Deutschen Post (PostIdent), das die Anforderungen des GwG erfüllt.

    Link zur Website des KYC Partners

  • Verifizierung: Überprüfung der Identität des Kunden durch Abgleich mit offiziellen Datenbanken.

  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Identifizierung der natürlichen Person, die letztendlich die Kontrolle über die Vermögenswerte ausübt.

  • Abklärung von Hintergrund und Zweck der Geschäftsbeziehung: Erfassung und Prüfung von Informationen über den Hintergrund und den Zweck der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Transaktionsmonitoring:

ecrop überwacht alle Transaktionen kontinuierlich gemäß § 11 GwG, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden. Unser Monitoring-System analysiert Transaktionen in Echtzeit anhand von definierten Risikoparametern, wie z.B.:

  • Transaktionsvolumen: Überwachung des Transaktionsvolumens und Erkennung von ungewöhnlich hohen Beträgen.

  • Transaktionshäufigkeit: Analyse der Transaktionshäufigkeit und Erkennung von ungewöhnlichen Mustern.

  • Herkunfts- und Zieladressen: Überprüfung der Herkunfts- und Zieladressen von Transaktionen und Identifizierung von Adressen, die mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.

  • Weitere Risikoindikatoren: Nutzung weiterer Risikoindikatoren, wie z.B. die Art der verwendeten Kryptowährung oder die Beteiligung an bestimmten Handelsplattformen.

Bei Auffälligkeiten generiert das System automatisch Warnmeldungen, die von unserem Compliance-Beauftragten geprüft und gegebenenfalls an die Financial Intelligence Unit (FIU) gemeldet werden. Hierzu hat ecrop einen Prozess mit Verdachtsmeldeordnung erstellt.

Organisatorische Pflichten:

  • Geldwäschebeauftragter: ecrop hat einen Geldwäschebeauftragten ernannt, der für die Umsetzung und Überwachung des Geldwäschepräventionssystems verantwortlich ist. Der Geldwäschebeauftragte ist unabhängig, weisungsfrei und berichtet direkt an die Geschäftsleitung.

    Kontakt: gwg@ecrop.de

  • Schulungspflichten: Alle Mitarbeiter von ecrop, die mit geldwäscherelevanten Tätigkeiten befasst sind, erhalten regelmäßige Schulungen zu Themen der Geldwäscheprävention. Die Schulungen umfassen:

    • Grundlagen des GwG und der KryptoWTransferV.
    • Interne Richtlinien und Verfahren von ecrop.
    • Erkennung und Meldung verdächtiger Transaktionen.
    • Datenschutz und Datensicherheit im Umgang mit Kundendaten.