Regulierte Märkte (Börsen, MTFs)
Dieses Kapitel befasst sich detailliert mit der Handelbarkeit von Kryptoaktien und beleuchtet die Möglichkeiten, Herausforderungen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Handels an regulierten und unregulierten Märkten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem DLT-Pilotregime der EU und der MiCAR-Verordnung für die zukünftige Entwicklung des Handels mit Kryptoaktien.
Regulierte Märkte (Börsen, MTFs): Hürden und Perspektiven
Der Handel mit klassischen Aktien an regulierten Märkten (Börsen und multilateralen Handelssystemen (MTFs)) ist durch strenge Regeln und Kontrollmechanismen gekennzeichnet, die die Marktintegrität, den Anlegerschutz und die Finanzstabilität gewährleisten sollen. Für die Zulassung von Kryptoaktien zum Handel an regulierten Märkten bestehen derzeit jedoch erhebliche Hürden, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen des eWpG
und der MiFID II
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Pflicht zur Einbuchung ins Effektengiro (Art. 3 Abs. 1 CSDR): Nach EU-Recht ist die Einbuchung in ein Effektengiro Voraussetzung für die Handelbarkeit an regulierten Märkten. Kryptoaktien erfüllen diese Voraussetzung derzeit nicht, da ihre dezentrale Struktur nicht mit dem zentralisierten Charakter des Effektengiros kompatibel ist (Art. 3 Abs. 1 CSDR). Die Dematerialisierung von Wertpapieren im Effektengiro basiert auf der Eintragung in einem zentralen Register einer Wertpapiersammelbank, wohingegen Kryptoaktien auf dezentralen Registern (Blockchains) beruhen.
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Vermittlungspflicht (Art. 53 Abs. 3 MiFID II): An regulierten Märkten ist der Handel durch Intermediäre (z.B. Wertpapierfirmen, Banken) vorgeschrieben. Dies steht im Widerspruch zum dezentralen Charakter der Blockchain-Technologie, der den Wegfall von Intermediären zum Ziel hat. Die DLT-Pilotverordnung der EU ermöglicht jedoch die Zulassung von DLT-basierten Handelsplätzen, die den Handel mit Kryptoaktien ohne die Einschaltung traditioneller Intermediäre ermöglichen.
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Trennung von Handels- und Nachhandelstätigkeiten (ErwGr. 14 DLT-Pilotverordnung): Regulierte Märkte unterliegen der Trennung von Handels- und Nachhandelstätigkeiten (Clearing, Settlement, Verwahrung). Die DLT-Technologie ermöglicht aber die Kombination dieser Tätigkeiten, was nicht mit den bestehenden regulatorischen Anforderungen kompatibel ist. Diese strikte Trennung ist von einer historischen Entwicklung im Wertpapierhandel geprägt, wobei mit dem Beginn des Effektenhandels die Abwicklung und die Verwahrung vor allem zu einem Risikomanagement diente. Die DLT-Pilotverordnung der EU sieht jedoch Ausnahmen von dieser Trennung vor, um den Handel mit DLT-basierten Finanzinstrumenten zu ermöglichen.
Potenzial:
Trotz dieser Hürden bietet der Handel mit Kryptoaktien an regulierten Märkten ein großes Potenzial:
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Erhöhte Liquidität: Der Zugang zu einem breiten Investorenkreis erhöht die Liquidität der Kryptoaktien.
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Anlegerschutz: Die strenge Regulierung der Börsen und MTFs gewährleistet einen hohen Grad an Anlegerschutz.
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Marktintegrität: Die Regulierung verhindert Marktmanipulationen und Insiderhandel.
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Vertrauen: Der Handel an regulierten Märkten erhöht das Vertrauen der Investoren in Kryptoaktien.
Perspektiven: Die DLT-Pilotverordnung der EU könnte diese Hürden in Zukunft teilweise überwinden. Sie erlaubt es, Ausnahmen von den bestehenden regulatorischen Anforderungen zu gewähren, um den Handel mit DLT-Finanzinstrumenten an regulierten Märkten zu erproben.